Dem Brückenwächter wird Unterkunft und Atelier kostenlos zur Benutzung überlassen. Darüber hinaus wird die Grundgebühr für Telefon- und Internetanschluss sowie 50.- CHF (Stand 2004) für deren Nutzung gedeckt. Darüber hinaus gehende Kosten der Nutzung können nicht übernommen werden.

Zudem erhält er einen Beitrag an die Lebenskosten im Gegenwert von 500.– CHF / Monat (Stand 2004).

Reisespesen und Versicherungen können nicht übernommen werden.

Das Arbeitsergebnis ist Eigentum des Brückenwächters. Die Trägerschaft der Residenz kann die Veröffentlichung und den Vertrieb des Werks unterstützen; in diesem Fall erhält sie einen bescheidenen Anteil an den Tantiemen.