Pflichten

Neben der Arbeit am eigenen Projekt ist die wichtigste Pflicht des Brückenwächters, jeden Tag die Brücke zu sichten und seine Beobachtungen im Brückenbuch aufzuzeichnen.

Vom Brückenwächter wird zudem erwartet, dass er oder sie

  • sich mindestens für drei Monate verpflichtet, die Brücke zu bewachen
  • in der allgemeinen Kunstschule oder im Kinderheim an einem Nachmittag mit Kindern arbeitet
  • sich mindestens ein Mal den Gymnasiasten zur Diskussion stellt
  • mindestens einen öffentlichen Auftritt hat
  • und auch sonst das Gespräch mit der Bevölkerung sucht, Brücken zu den Menschen in der Stadt schlägt
  • ein Werk für die permanente Ausstellung in der Brückenwächter-Residenz hinterlässt.